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Bei einer Fasentveranstaltung waren wir mit einer Brandsicherheitswache im Einsatz.


Die Brandsicherheitswache hat den Zweck durch vorbeugende Maßnahmen das Entstehungsrisiko von Gefahren bei Veranstaltungen zu minimieren und bei eintretender Gefahr sofort Maßnahmen einzuleiten wie z.B. Räumung, Löschmaßnahmen, etc.


Die Auflage an den Veranstalter zur Stellung einer Brandsicherheitswache wird durch die Genehmigungsbehörde/Gemeinde erteilt. Die Anordnung zur Brandsicherheitswache kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und richtet sich z.B. nach Art, Größe, Umfang, Besucherzahl der Veranstaltung.

EINGESETZTE FAHRZEUGE WEITERE EINSATZKRÄFTE 11.01.2025 18:30	UHR BRANDSICHERHEITSWACHDIENST

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